was aussieht wie echt, ist in Wirklichkeit die tschechische Werbung für ein Bike. Leider konnte ich das Video nicht einbetten, aber es lohnt sich, den Link anzuklicken. Ich hoffe, ihr könnt es öffnen
********************************************************************** es gibt immer Lichter in der Nacht, auch wenn die Augen sie erfinden müssen. John Steinbeck
Irrtum, Luisa. Autobahnen sind nach § 18 StVO (Straßenverkehrsordnung) nur für Kraftfahrzeuge zugelassen. Wer mit dem Fahrrad auf der Autobahn fährt, riskiert nicht nur das Leben, sondern auch ein Bußgeld von 10 € (§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat; § 2 Abs. 4 BKatV). Die Polizei tut gut daran, wenn sie solche selbstmörderischen Verkehrsteilnehmer, die auch andere in Gefahr bringen, aus dem Verkehr zieht. Aber interessant ist das Video allemal!
Ja zum Glück gibt es eine Strafverfolgung. Nur die Polizei konnte diesem Radfahrer scheinbar nichts anhaben, da dieser schneller war bzw. cleverer, weil er durch die 'Büsche' verschwunden ist.
Liebe dich selbst, dann können die anderen dich gern haben